Förderung München

Förderung München

Für die Installation von Ladeinfrastruktur ist in der Regel eine Beratung und Planung notwendig.

Diese Beratung wird in München ab dem 01.07.2022 großzügig unterstützt.

Vor kurzen wurde nun die neuen Förderrichtlinie für die Beratung zur und Errichtung der Ladeinfrastruktur in München veröffentlicht.

Diese Richtlinie wurde am 29.06.22 ihn Stadtrat beschlossen.

Der Name der Förderung wurde geändert, es heißt nun: Förderprogramm „Klimaneutrale Antriebe“

Es werden weiterhin Beratungen mit 80% der Nettokosten bezuschusst. In Zukunft wird auch die Vorrüstung eines Stellplatzes für die Ladeinfrastruktur mit 40% bezuschusst.

Die Förderrichtlinie tritt zwar erst am 01. April 2023 in Kraft, jedoch können ab dem 01. Juli 2022 Anträge auf einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden.

Antrag

Da die Anträge erst ab dem 01.04.2023 gestellt werden können, besteht die Möglichkeit bei der Stadt München einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn anzuzeigen.

Der vorzeitige Maßnahmenbeginn muss vor dem Kauf oder der Beauftragung der Fördermaßnahme beim Referat für Klima- und Umweltschutz angezeigt und freigegeben werden. Hierfür kann man eine Email an emobil.rku@muenchen.de senden in der man den vorzeitigen Maßnahmenbeginn formlos beantragen kann. In der Email müssen Informationen zur Art und Anzahl der Förderobjekte enthalten sein, also zum Beispiel “Förderung Beratung” oder “Installation Ladeinfrastruktur inkl. Vorrüstung”". Zusätzlichen müssen die Kontaktinformationen enthalten sein. Bitte beachten Sie dass die Person oder Organisation, die die Freigabe erhält auch das Fahrzeug kaufen bzw. die Ladeinfrastruktur oder die Beratungsleistung beauftragen muss.

Schematisch Darstellung Ablauf vorzeitiger Maßnahmenbeginn

Ab dem 01.04.2023 gilt dann:

Der Förderantrag muss vor Abschluss des Auftrages für die Beratung gestellt werden, d.h. dessen Unterzeichnung bzw. die Auftragserteilung darf erst nach Erhalt der Prüfbestätigung getätigt werden. Danach haben Sie 6 Monate Zeit die Beratung durchführen zu lassen.

Bitte warten Sie mit der Beauftragung bis zur Bearbeitung und Bewilligung Ihres Antrags.

Link zu der Seite der Stadt München zu dem Förderprojekt:

Förderung zum Thema Elektromobilität

Hier finden sich folgende Unterlagen:

  • Förderrichtlinie
  • Merkblatt zum Förderverfahren

Um immer die neuesten Unterlagen zu nutzen, empfehlen wir die Nutzung des oben stehenden Links, die Dokumente haben wir nicht direkt verlinkt.

Unterlagen

Für die Einreichung des Antrage sind für WEGs folgende Unterlagen notwendig:

Nachweis der vertretungsberechtigten Person, zum Beispiel Hausverwaltervertrag in Verbindung mit einem Handelsregisterauszug oder einem Personalausweis oder Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, eine oder einen Vertreter*in mit der Antragstellung zu beauftragen.

Förderung Beratung

Gefördert wird die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen zum Thema Aufbau von Ladeinfrastruktur, für Vorhaben, die im Stadtgebiet München liegen.

Voraussetzung für die Förderung ist die Beratung durch ein:e qualifizierten Berater:in für Elektromobilität.

Gefördert werden 80 Prozent der Nettoberatungskosten (Beratungshonorar ohne die jeweils anzusetzende Umsatzsteuer) bis zu einer maximalen gesamten Fördersumme von 4.500 Euro pro Beratungsleistung.

Das maximale förderfähige Beratungshonorar pro Tag beträgt 800 Euro.

Förderung Ladeinfrastruktur

Gegenstand der Förderung ist die Errichtung von öffentlich und nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur auf Privatgrund (Ladestationen mit einem oder mehreren Ladepunkten). Ob ein Ladepunkt öffentlich zugänglich ist, bestimmt sich nach den Vorgaben der Ladesäulenverordnung in der jeweils aktuellen Fassung.

Förderfähige Ladeinfrastruktur

  • Vorrüstungen für Normalladepunkten
  • Anschaffung von Normalladepunkten
  • Installation von Schnellladepunkten (inklusive Vorrüstung)

Förderhöhe

Die Förderhöhe beträgt 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten (ohne jeweils anzusetzende Umsatzsteuer) bis zu einer maximalen Fördersumme von

  • 1.000 Euro pro Vorrüstung für einen Normalladepunkt
  • 500 Euro pro Anschaffung eines Normalladepunkts
  • 10.000 Euro pro Installation eines Schnellladepunkts

Maximale Förderanzahl

Pro Antragsteller:in können pro Kalenderjahr bis zu 50 Ladepunkte beziehungsweise bis zu 50 Vorrüstungen gefördert werden.

Sonstige Anforderungen

  • Die geförderte Ladeinfrastruktur muss im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München errichtet werden.
  • Die Ladeinfrastruktur muss durch 100 Prozent regenerative Energien versorgt werden.
  • In einem Förderprojekt können pro gefördertem Ladepunkt maximal zehn Vorrüstungen gefördert werden.

Förderanträge für Ladeinfrastruktur können von natürlichen und juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts und Wohnungseigentümergesellschaften gestellt werden.

Der Förderantrag muss vor Abschluss des Auftrages für die Installation gestellt werden, d.h. dessen Unterzeichnung bzw. die Auftragserteilung darf erst nach Erhalt der Prüfbestätigung getätigt werden. Danach haben Sie 6 Monate Zeit die Infrastruktur zu errichten.

Ist eine Doppelförderung von Ladeinfrastruktur möglich?

Nein, es ist nicht möglich, die Ladeinfrastruktur über zwei oder mehr Förderprogramme fördern zu lassen. Sie können sich allerdings für das für Sie günstigere Förderprogramm entscheiden und dort einen Antrag stellen. Sollten Sie sich nach Antragstellung beim Münchner Förderprogramm für das Bundes-Förderprogramm entscheiden, bitten wir Sie, uns dies per E-Mail mitzuteilen und Ihren Antrag zurückzuziehen.


Quelle für alle Inhalte dieser Seite: Stadt München