Eichrecht

Eichrecht

Welche Anforderungen werden an eine Ladeinfrastruktur von Seiten des Eichrechts gestellt? Weitere Informationen findet man auch in den FAQs zum Thema Stromzähler.

Wie und Warum Eichrecht?

Das Eichrecht fordert, dass der Strom für die Ladevorgänge exakt gemessen wird, transparent erfasst und nachvollziehbar ist.

Neben dem Mess- und Eichgesetz (MessEV) ist die Ladesäulenverordnung (LSV), und das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zu beachten.

Wie sieht es bei EAutoLader aus?

Das von EAutoLader entwickelte Konzept für die Errichtung von Ladestationen für Elektroautos in Mehrfamileienhäusern erfüllt für die Abrechnung der Ladevorgänge die Anforderungen des Eichrechts. Dies wurde nun von der Expertin für Eichrecht, Frau Rechtsanwältin Dr. Katharina Boesche bestätigt.

EAutoLader hat neben der Entwicklung eines herstellerunabhängigen Lastmanagements für Wallboxen auch ein Konzept für die komplette Errichtung der Ladeinfrastruktur entwickelt. Hierzu wurde auch eine Lösung für die Abrechnung der Ladevorgänge entwickelt. Die Berliner Expertin Frau Dr. Boesche hat nun in einer umfangreichen Stellungnahme bestätigt, dass die Lösung von EAutoLader in allen Aspekten den Anforderungen des Eichrechts genügt.

Dies ist deswegen besonders, da die gewählte Lösung ohne teure zusätzliche Hardware oder monatliche Mietmodelle auskommt.

Auch für das Thema Abrechnung hat damit EAutoLader eine sehr einfache, pragmatische Lösung entwickelt, die es den Hausverwaltungen und Eigentümern ermöglicht einfach und günstig die Ladevorgänge in den Tiefgaragen und auf den Parkplätzen abzurechnen.